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Auszug - B-Plan 3 vorhabenbezogen - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 3 für das Gebiet "zwischen Spitzkamp und Hauptstr 51 "  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen
VO/05/2017/108 B-Plan 3 vorhabenbezogen - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 3 für das Gebiet "zwischen Spitzkamp und Hauptstr 51 "
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:

Die Firma SG Auto Service Inh. Sven Gosau, hatte am 08.06.2017 einen Antrag an die Gemeinde Hagen gestellt, die Ortslagensatzung für das Grundstück Flur 3, Flurstück 17/13 , auf dem Gelände zwischen Spitzkamp und Hauptstr 51 zu ändern / zu erweitern, damit der Betrieb dort auf dem Gelände zwischen Spitzkamp und Hauptstr 51 eine Mehrzweckhalle errichten kann.

 

 

Auf der GV-Sitzung am 20.06.2017 wurde die Aufstellung noch nicht beschlossen, sondern es soll eine Arbeitssitzung der GV mit Petersen durchgeführt werden.

 

Die Arbeitssitzung der Gemeindevertretung fand am 08.11.2017 statt.

 

Als Ergebnis der Arbeitssitzung bleibt festzuhalten, dass die Gemeinde das Vorhaben unterstützen möchte, um auch dem Betrieb die Entwicklungsmöglichkeit zu geben.

 

Allerdings wurde auf der Arbeitssitzung der Gemeindevertretung durch Herrn Petersen vom Kreisplanungsamt deutlich gemacht, dass die Erweiterung der Ortslagensatzung nicht ausreichend wäre, um das Vorhaben zu ermöglichen.

 

Dies wäre nur durch einen Bebauungsplan, der auch auf die nachbarschützenden Belange eingeht, möglich.

Da hier ein konkretes Bauvorhaben ermöglicht werden soll und keine Angebotsplanung der Gemeinde, sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden .

 

Im Rahmen der GV Sitzung am 20.06.2017 wurde beschlossen, die Angelegenheit zu verschieben, da noch Rechtsfragen hinsichtlich einer Erweiterung der Ortslagensatzung als auch vorhabenbezogenen Bauleitplanes erörtert werden müssen.

Es bestand Einvernehmen darüber, zeitnah eine Arbeitssitzung der Gemeindevertretung mit dem fachkundigen Kreisplaner Herrn Petersen durchzuführen.

 

Die Arbeitssitzung fand nun am 08.11.2017 statt, so dass dem Aufstellungsbeschluss nichts mehr im Wege steht.

 

Aus diesem Grund wird der folgende Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst:

 

Beschluss:

 

bei Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes:

1.r das Gebiet „r den Bereich " Hauptstraße südlich der Bebauung Spitzkamp und nördlich der Bebauung Hauptstraße 51“ wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Schaffung einer Erweiterungsmöglichkeit für den ortsansässigen Gewerbebetrieb durch den Neubau einer Mehrzweckhaller den Betrieb „SG Auto Service, Inhaber Sven Gosau, Hauptstraße 48, 24576 Hagen“.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

in Produkt 73

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Sven Gosau

Dirk Neumann


Abstimmungsergebnis:

dafür

3

dagegen

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Enthaltungen

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