Holsteiner Auenland         

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Auszug - Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter  

30. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Wiemersdorf
Ort: Kieler Str. 51, 24649 Wiemersdorf
 
Wortprotokoll

a)      Frau Iris Steckhan fragt, was in dem Gebäude des alten Edeka-Marktes gebaut wird. Herr Horst Freitag gibt an, dass dort eine Wohnung entstehen soll.

 

b)      Frau Silke Holtorf berichtet über eine Veranstaltung des DRK am 15.11.2017, bei der über das Projekt „Moin“ berichtet wurde. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, dass mobile Flüchtlingsberatung anbietet. Es liegt bereits ein Antrag beim Kreis vor, aus dem Projekt eine offizielle Organisation zu bilden.

 

c)      Frau Christine Schneider merkt an, dass Beschlüsse gemäß der Gemeindeordnung (GO), die im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung gefasst wurden, auf der nächsten Sitzung im öffentlichen Teil bekanntgegeben werden müssen. Das Amt soll dieses klären und eine Rückmeldung geben.

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2017/30/07 c)

 

d)      Darauf folgend gibt Frau Christine Schneider eine Erklärung ab, in der sie über Ihren Unmut mit der Arbeit der Amtsverwaltung spricht. Frau Christine Schneider hat den Anschein, dass das Amt zu sehr in die politische Willensbildung der Gemeinde eingreift. Sie appelliert an die Amtsverwaltung, sich künftig auf ihre Aufgaben zu konzentrieren und nach Weisung die gemeindlichen Aufgaben zu erledigen.

 

e)      Im Anschluss wird der Dipl.-Ing. Frau Kerstin Langmaack das Wort erteilt. Sie arbeitet in dem Planungsbüro „BCS stadt+reigon“ in Lübeck und wurde zu der GV-Sitzung eingeladen, um über ihre Arbeit zu berichten. Im Zuge der Änderung des B-Planes Nr. 12 sollen die Bürger bei der Planung noch intensiver beteiligt werden. Frau Kerstin Langmaack erutert ihre Beteiligungsformate, bei denen sie eine Bestandsaufnahme sowie die gemeinsame Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes plant. Dieses städtebauliche Konzept diene dann als Grundlage für den B-Plan.

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