Holsteiner Auenland         

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Auszug - Evtl. Fortführung der Betreuten Grundschule  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

rgermeister Klinger informiert darüber, dass der Verein Mittelpunkt Großenaspe e.V. zum 31.7.2013 seine bisherigen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendbetreuung einstellen wird und hierfür Ersatzlösungen zu finden sind. Nachdem bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 13.3.2013r die U-3-Betreuung eine Lösung gefunden wurde, gilt es nunmehr

 

a)      die Betreuungszeiten im Kindergarten nachmittags von 13 bis 17 Uhr auszuweiten

 

b)      die Einrichtung einer betreuten Grundschule zur Betreuung von Grundschulkindern während der Schulzeiten von 7 bis 8 Uhr sowie von 12 bis 14 Uhr – und bei Bedarf darüber hinaus vorzunehmen. Ebenfalls soll die betreute Grundschule ein Ferienbetreuungsangebot vorhalten.

 

Nach einer Aussprache besteht Einvernehmen, die vorstehenden Lösungsansätze wie folgt umzusetzen:

 

zu a):

In dieser Hinsicht sollen die Betreuungszeiten einer Kindergartengruppe entsprechend von 13 bis 17 Uhr erweitert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass insbesondere für das Nachmittagsangebot ein ausreichender Bedarf von mindestens 10 Kindern besteht. Für die weitere Entscheidungsfindung ist der Gemeindevertretung zeitnah von der Kindergartenleitung im Zusammenwirken mit der AWO als Trägerin des Kindergartens ein Umsetzungskonzept vorzulegen.

 

zu b):

r die Einrichtung einer betreuten Grundschule stehen nach Rücksprache mit Rektor Ahrendt geeignete Räumlichkeiten im Schulgebäude zur Verfügung. Für die personelle Abdeckung des Betreuungsangebotes soll die Einstellung von zwei Arbeitskräften auf geringfügiger Entlohnungsbasis erfolgen. Die Grundschulleitung soll ebenfalls gebeten werden, der Gemeindevertretung zeitnah ein Umsetzungskonzept zur Entscheidung vorzulegen.

 

Mit der Vorlage der unter a) und b) aufgeführten Umsetzungskonzepte sind der Gemeindevertretung ebenfalls entsprechende Finanzierungsvorschläge zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

 

Die unter a) und b) aufgeführten Betreuungsangebote sollen zunächst ab 1.8.2013r ein Jahr gelten. Abhängig von der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote wird die Gemeindevertretung dann rechtzeitig über eine Verlängerung entscheiden.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2013/26/09


Abstimmungsergebnis:

dafür

15

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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