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Auszug - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)"  

Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2013/074 Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Meike Piechotta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Piechotta, Meike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Zwischen Hamburger Chaussee und A7 bis Vierkamp (Heidehof)“

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden. Entsprechende Informationen sind dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe und den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen. Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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