Auszug - Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Wiemersdorf
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Information:
Das Mininsterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.
Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprügt und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe <http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas>
In dem Brief an die Gemeinde Wiemersdorf schreibt das Ministerium weiter:
Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 14.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de <http://www.laerm.schleswig-holstein.de> .
Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.
Die Gemeinde Wiemersdorf hat mit Bekanntmachung vom 20.02.2018 zur Beteiligung am 28.03.2018 um 19:30 Uhr im MarktTreff, Restaurant Hausmannspost, Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf einladen. Die Bekanntmachung hing in der Zeit vom 20.02. bis 20.03.2018 aus.
Im Rahmen dieser Beteiligung konnten Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiemersdorf wurde insofern bis spätestens 18.07.2018 überprüft.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen oder Änderungswünsche vorgebracht.
Beschluss:
Es gab keine Anregungen oder Bemerkungen. Insofern bleibt der Lärmaktionsplan in der bisherigen Variante bestehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |