Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Segeberg über die Wahrnehmung der Aufgabe des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. EU-Datenschutzgrundverordnung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung haben alle Verwaltungen ab 25.5.2018 die Verpflichtung zur Benennung einer/eines Datenschutzbeauftragten für alle datenverarbeitenden Stellen. In dieser Hinsicht hat sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Verwaltungen/Kommunen darauf verständigt, ab 01.01.2019 eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ zu gründen, die diese Aufgabe durch einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten, der vom Kreis eingestellt wird, sichergestellt.
Der Amtsausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden o.g. Vertrag mit dem Kreis Segeberg abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 17 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |