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Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  

3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:36 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
VO/07/2018/021 Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nicole Pohlmann
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Pohlmann, Nicole
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.

 

Weiterhin gewährt die Gemeinde Weddelbrook ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenen- und Seniorenbereich.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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