Auszug - Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, die Bezuschussung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg auch für Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren zu gewähren.
Bürgermeister Sick hat wegen Befangenheit gem. § 22 GO den Sitzungsraum während der Beratung und Beschlussfassung verlassen. geändert lt. GV-Sitzung vom 12.12.2018