Auszug - Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer Abgasabsauganlage im Feuerwehrgerätehaus
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Installation einer Abgasabsauganlage im Feuerwehrhaus gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) nach DIN 14 572, die bereits in der Baugnehmigung vom 30.05.2011 anlässlich der Erweiterung des Feuerwehrhauses gefordert wurde, aber bisher nicht umgesetzt wurde.
Gleichzeitig soll seitens der Gemeinde an das Amt ein Antrag auf Kostenübernahme von 1/3 dieser Kosten gestellt werden, da 2/3 des Feuerwehrhauses mit Fahrzeugen der Gemeinde und 1/3 mit dem Einsatzleitfahrzeug der Amtswehr belegt wird.
Für diese Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € in den Haushalt 2019 einzustellen.
Bei Zusage des Amtes zur Kostenbeteiligung von 1/3 der Kosten sind Einnahmen in Höhe von ca. 3.333 € im Haushalt 2019 einzuplanen.
Ergebnisprotokoll-Nr. 2018/03/26
Abstimmungsergebnis:
dafür | 12 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |