Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einwohnerfragestunde  

4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:07 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Wortprotokoll

a)      Herr Reimer Krohn stellt die Frage, ob die Schilder mit dem Absatz Fahrbahnrand noch hängen müssen. Daraufhin antwortet Bürgermeister Hasselmann, dass sie noch weiterhin hängen bleiben müssen, da lt. Gesetz der Absatz zur Fahrbahn nur bis zu 4 cm Unterschied haben darf und der Absatz beträgt schon jetzt mehr als 4 cm.

 

b)      Hendrik Glöer berichtet, dass der WZV beim Neuen Damm Ortsausgang Richtung Krücken angefangen hat, den Graben auszunehmen. Der Graben ist meistens mit Wasser gefüllt und läuft auch ständig über. Beim Ausgraben hat ein WZV-Mitarbeiter festgestellt, dass das Rohr auf Höhe der Laterne zu hoch verlegt wurde und dadurch vermutlich der Graben immer überläuft. Gehört der Graben dem Kreis Segeberg oder der Gemeinde? Bürgermeister Hasselmann berichtet, dass der Graben dem Kreis Segeberg gehört und dass der diesen Fehler korrigieren müsste. Der Kreis Segeberg soll über die Feststellungen informiert werden.

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2018/04/03 b)

 

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