Holsteiner Auenland         

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Auszug - F20 und B13 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Flächennutzungsplan-Änderung und eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan für die Ausweisung einer Fläche für die Nutzung einer PV-Freiflächenanlage (Photovoltaik)  

5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
VO/08/2018/050 F20 und B13 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Flächennutzungsplan-Änderung und eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan für die Ausweisung einer Fläche für die Nutzung einer PV-Freiflächenanlage (Photovoltaik)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst verlässt Frau Christine Schneider aufgrund des § 22 (Befangenheit) den Sitzungsraum.

 

Herr Nagel vom Planungsbüro Ostholstein teilt der Gemeindevertretung mit, dass Photovoltaikanlagen gewerbliche Bauvorhaben sind, die im Außenbereich nicht priviligiert sind. Um zukünftige Anträge auf Photovoltaikanlagen in der Gemeindevertretung zu behandeln, ist es erforderlich, ein gemeindeweiteres Konzept vorzulegen, wo die Gemeinde sich vorstellen könnte, Flächen für Photovoltaikanlagen auszuweisen und wo sie dieses ausschließt. Hierfür ist es erforderlich einen F-Plan sowie ein B-Plan als auch ein gemeindeweites Konzept sowie ein gemeindeübergreifendes Konzept an der A 7-Achse zu erstellen. Hierfür sind vorab Gespräche mit dem Kreisplanungsamt des Kreises Segeberg sowie eine frühzeitige Behördenbeteiligung (TOB) erforderlich.


Beschluss:

1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 20. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet PV-Freiflächenanlage an der A7 folgende Änderungen der Planung vorsieht: „PV-Freiflächenanlage an der A7“

 

2. Es soll ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan Nr. 13 aufgestellt werden, der für das Gebiet am Reesmoor die Ausweisung von Flächen für die PV-Freiflächenanlage vorsieht.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Planungsbüro Ostholstein PLOH mit Sitz in Bad Schwartau 

 

beauftragt werden.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

  1. Die Kostenübernahme der Planungskosten erfolgt durch das Ing.-Büro Dr. Lüth.

 

  1. Aufstellung eines gemeindeweiten Konzeptes für Eignungsflächen von Photovoltaikanlagen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

1

Enthaltungen

0

 

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