Holsteiner Auenland         

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Auszug - F 19 - Beratung und Informationsaustausch zum weiteren Vorgehen  

5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
 
Wortprotokoll

Zunächst berichtet Rechtsanwältin Frau Radschun von der Kanzlei Kanniesz, Ruge, Sannig über die einzelnen F-Planänderungen aus der Vergangenheit. Weiterhin teilt sie mit, dass nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch keine Konzentration von Windkraftanlagen zulässig ist. Frau Radschun zeigt der Gemeindevertretung zwei Möglichkeiten auf, wie die Gemeinde weiterhin verfahren kann:

 

  1. Der F-Plan kann unverändert bleiben, da keine Konzentrationswirkung durch den jetzigen F-Plan erzeugt wird.
  2. Die F-Pläne werden aufgehoben und man stützt sich auf den Inhalt des Regionalplanes.

 

Nach einer längeren Diskussion teilt Herr Kanniesz von der Rechtsanwaltsgemeinschaft mit, dass die Gemeinde keine Einflussmöglichkeit hat durch den F-Plan sondern nur durch Einwendungen zum Regionalplan. Es können aber Regelungen mit dem Betreiber des Windparks im Rahmen einer städtebaulichen Vertrages geschlossen werden. Herr Kanniesz empfiehlt der Gemeinde den F-Plan aufzuheben und als Grundlage den Regionalplan zu nehmen.

 

rgermeister Sick teilt mit, dass das Kreisplanungsamt vertreten durch Herrn Petersen der Gemeinde mitgeteilt hat, dass der Regionalplan über dem F-Plan steht und somit keine Änderung des F-Planes zur Zeit erforderlich ist. Das weitere Vorgehen der Gemeinde soll nunmehr in den Fraktionen abgesprochen werden.

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