Auszug - F 21 und B 24 - Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines weiteren Planungsbüros zur Erstellung der Voruntersuchung für die Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der 21. Änderung des F-Planes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach kurzer Einführung des Ausschussvorsitzenden, Bernd Konrad, erläutert Herr Udo Petersen (Kreisplanungsamt Segeberg) den Sachverhalt.
Hinweis:
Im Verlauf der Beratung wird nochmals erklärt, dass die Kosten für die in Rede stehende Erstellung der Voruntersuchung durch den Antragsteller zu tragen sind.
Beschluss:
Hintergründe:
Der PUMA hat in der Sitzung am 27.09.2018 die beiden Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanverfahren 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 mit dem Ziel: Ausweisung einer Fläche für die Nutzung als Aufstellfläche für PV-Freiflächenanlage gefasst..
In einem Gespräch am 10.12.2018 zwischen dem Vorsitzenden des PUMA Herrn Bernd Konrad, dem Planungsbüro des Kreises Segeberg Herrn Petersen und dem Amt Bad Bramstedt-Land Bauleitplanung Frau Scheunemann wurden die einzelnen Planverfahren der Gemeinde Großenaspe besprochen.
Aus diesem Gespräch ergab sich, dass für das Planverfahren zur 21. Änderung F-Plan und Aufstellung B-Plan 24 im Rahmen einer Voruntersuchung alle Flächen in der Gemeinde Großenaspe untersucht werden müssen, um so die am besten geeignetste Fläche für die Aufstellung einer Photovoltaikanlage ermitteln zu können. Nur weil die beantragte Fläche an der Autobahn A7 liegt muss es sich noch nicht um die am besten geeignete handeln. Kriterien zum Umweltschutz spielen unter anderem eine Rolle.
Diese Voruntersuchung kann nicht mit den Bordmitteln des beauftragten Planungsbüros des Kreises Segeberg geleistet werden.
Da in einer anderen Gemeinde des Amtes Bad Bramstedt Land auch gerade ein entsprechendes Verfahren läuft, wird seitens des beauftragten Planungsbüros des Kreises Segeberg vorgeschlagen, auch dieses Planungsbüro mit der Voruntersuchung der Flächen zu beauftragen.
Nach Beschluss des PUMA wird bei dem Planungsbüro angefragt, ob die Kapazitäten vorhanden sind und auch diese Voruntersuchung durchgeführt werden kann. Es müssen auch noch enge Abstimmungen mit dem schon beauftragten Planungsbüro des Kreises Segeberg erfolgen, um den Anforderungskatalog festzulegen.
Konkreter Beschluss:
Der Planungs-und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe beschließt, für das Planverfahren zur 21. Änderung F-Plan und Aufstellung B-Plan 24 ein weiteres Büro mit der Untersuchung der Flächen im Gemeindegebiet auf Eignung für die Aufstellung von PV-Freiflächenanlagen zu beauftragen. Die Kosten für die Untersuchung sind vom Antragsteller zu tragen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 10 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |