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Auszug - F 18 - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Waldkindergarten"  

5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/074 F 18 - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Waldkindergarten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach kurzer Einführung des Ausschusvorsitzenden, Bernd Konrad, erläutert Herr Udo Petersen (Kreisplanungsamt Segeberg) den Sachverhalt.


Beschluss:

Hintergründe:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss hat am 01.06.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe gefasst. Durch diese Änderung soll das Gebiet für den „Waldkindergarten“ dargestellt werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es durch die Untere Forstbehörde erhebliche Einwendungen, die auch von der Gemeinde nicht hätten abgewogen werden können.

 

Schutzunterkünfte (hier: umfunktionierte Bauwagen) unterliegen als bauliche Anlage der Genehmigung nach § 62 Landesbauordnung. Entsprechend ist der forstrechtlich vorgeschriebene Waldabstand von regelmäßig 30 m einzuhalten.

 

Die Gemeinde hätte nicht rechtlich einwandfrei abgen können, dass der Waldabstand eingehalten wird - damit müssten alle baulichen Anlagen aus dem Wald entfernt werden, so dass im Grunde der Waldkindergarten nur ohne Schutzhütten bestehen könnte.

 

Die Gemeinde hätte auch nicht rechtlich einwandfrei abwägen können, dass der Hinweis der unteren Forstbehörde nicht beachtet wird, denn er ist zu beachten.

 

Insofern musste erst eine Einigung auf Ministeriumsebene erfolgen, mit der entweder Schutzhütten im Bereich ausgewiesener Waldkindergartenflächen möglich werden oder dem Waldschutz Vorrang gegeben wird und die Errichtung von Schutzhütten nicht ermöglicht wird. Es geht also um die grundsätzliche Frage „Waldkindergarten“.

 

 

Nach Veröffentlichung des Leitfadens „Die Naturkindertagesstätte“ durch das Ministeriumr Soziales, Gesundheit, Familie und Sport  vom 05.12.2018 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte den zugesagten Klarstellungserlass zukommen lassen.

 

Entsprechend kann nun das Planverfahren zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter betrieben werden.

 

glicherweise sollte nun eine neue Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zur frühzeitigen Beteiligung eingeholt werden.

Die Einwendung der Unteren Forstbehörde vom 05.01.2016 weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Dies ist auch nach wie vor der Fall und wird auch durch die Bauleitplanung 18. F-Plan-Änderung nicht in Frage gestellt.

 

Mit der F-Plan-Änderung wird lediglich der Bereich des Waldkindergartens dargestellt. Bauordnungsrechtliche Fragen sind nach wie vor zu klären, nun möglicherweise leichter zu genehmigen.

 

 

Konkreter Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe beschließt, das Planverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe weiter zu betreiben.

Die nächsten Verfahrensschritte sind einzuleiten.

 

Bemerkung Befangenheit:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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