Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - F 20 und B 21 1.Änderung und Ergänzung - Beratung und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise und Änderungen der Planungen im Bereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" (Baugebiet Am Eidring)  

5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2018/075 F 20 und B 21 1.Änderung und Ergänzung - Beratung und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise und Änderungen der Planungen im Bereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" (Baugebiet Am Eidring)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende, Bernd Konrad, und Herr Udo Petersen (Kreisplanungsamt Segeberg) erläutern den Sachverhalt.


Beschluss:

Hintergründe:

Der PUMA hat am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 gefasst. Der Bereich Baugebiet „Am Eidring“, nördliche Erweiterung/Ergänzung ist gemeint.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung der Wohnbebauung für den örtlichen Bedarf.

 

Die Erweiterung war bislang für die Gemeinde Großenaspe nicht möglich, da der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde bis zum Jahr 2025 erschöpft war.

Ende des Jahres 2018 wurde nun der Entwicklungsrahmen modifiziert und die Gemeinde Großenaspe kann weitere Grundstücke für die Bebauung mit Wohngebäuden ausweisen.

 

Da schon zu erwarten war, dass die Entwicklungszahlen angepasst werden, wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB im Juni 2018 durchgeführt.

 

Über die vorgebrachten Einwendungen hat der PUMA am 27.09.2018 im Rahmen der Abgung entschieden.

 

In einem Gespräch am 10.12.2018 zwischen dem Vorsitzenden des PUMA Herrn Bernd Konrad, dem Planungsbüro des Kreises Segeberg Herrn Petersen und dem Amt Bad Bramstedt-Land Bauleitplanung Frau Scheunemann wurden die einzelnen Planverfahren der Gemeinde Großenaspe besprochen.

 

Aus diesem Gespräch ergab sich für das Planverfahren zur 20. Änderung F-Plan und

Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plan 21:

 

- Das Planverfahren soll umgeleitet werden in ein Verfahren nach § 13 b BauGB

 

- Die Festsetzung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit soll aufgenommen werden

 

- Die Zuwegung zu einzelnen Grundstücken soll noch verbessert werden. Wie dies genau erfolgen soll, muss im Rahmen der PUMA-Sitzung besprochen werden. Hierzu wird der Lageplan aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beigefügt. Hier sind die Änderungswünsche deutlich einzutragen.

 

- Die Planungsanzeige an die Landesplanung ist abzugeben mit der Bitte um Abgabe der Landesplanerischen Stellungnahme

 

- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durchzuführen

 

- Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist zu fassen (erst wenn die anderen Schritte abgearbeitet sind)

 

Konkreter Beschluss:

1. Das Planverfahren zur Änderung und Erweiterung des Baugebietes Diekstücken (F20 und B21 1.ÄE) soll als Verfahren nach § 13 B BauGB durchgeführt werden.

 

2. Es sollen verpflichtend 2 Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück errichtet werden.

 

3. Die Zuwegung zu den einzelnen Baugrundstücken soll modifiziert werden. Im Einzelnen wurde festgelegt, dass zwei Grundstücke im östlichen Plangebiet über die Straße Diekstücken erschlossen werden sollen. Hierzu erfolgt von Herrn Petersen der Hinweis, dass für den erforderlichen Knickdurchbruch ein entsprechender Ausgleich (Neuanlage eines 15 m langen Knicks) vorzunehmen ist. Für die Grundstücke sollen maximal bis zu zwei Wohneinheiten zugelassen werden. Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke ist über Leitungsrechte (Anschluss an Bestandsleitungen am Eidring) zu regeln. Herr Benneck weist darauf hin, dass die Fahrgassen (Stichwege) hinischtlich der Ausbaubreite und Radien (Schleppkurven) zu überprüfen sind. Dabei sind insbesondere die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen. Ebenfalls sollen die Grundstückszuschnitte (nördlicher Bereich) möglichst optimiert werden.

 

4. Die Planungsanzeige an die Landesplanung soll geschrieben werden.

 

5. Es ist eine frühzeitige Beteiligung er Öffentlichkeit durchzuführen.

 

6. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist vorzubereiten, sobald die anderen Punkte abgearbeitet sind.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA von

der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung