Auszug - B 3 8.Ä - Satzungsbeschluss der Gemeinde Großenaspe zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Gewerbegebiet "Am Alten Sportplatz, Am Farmbötel"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Planverfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet ist weitgehend abgeschlossen. Über die Einwendungen und Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss am 18.04.2019 abschließend beraten und beschlossen (TOP 6 vom PuMa 18.04.2019 – siehe Anlage).
Der Satzungsbeschluss kann aus rechtlichen Gründen nicht vom Ausschuss gefasst werden. Der PuMa hat jedoch unter TOP 7 eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgegeben, den Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Satzungsbeschluss über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Gewerbegebiet "Am Alten Sportplatz, Am Farmbötel" nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet "Am Alten Sportplatz, Am Farmbötel"“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 18.04.2019 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeindevertretung Großenaspe vom 18.04.2019 PUMA, TOP 6 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe
die 8.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Gewerbegebiet "Am Alten Sportplatz, Am Farmbötel"“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bernd Konrad, Jens Schümann, Arne Konrad, Tobias Hübscher, Hans-Rainer Holtorf
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |