Auszug - B 21 1. Änderung und Ergänzung - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 21 für das Gebiet "Zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Im Zuge der Beratung des Tagesordnungspunktes merkt Herr Arne Konrad an, dass das Grundstück Flurstück Nr. 158 nach seinem Kenntnisstand mit der Eintragung von GFL-Rechten verkauft worden sei. Dies ist nach interner Prüfung nicht der Fall.
Weiterhin weist Herr Arne Konrad nochmals auf die mit aufzunehmende Festsetzung von max. zwei Wohneinheiten pro Grundstück hin (vgl. TOP 8 vom 18.04.2019 - Abwägungsbeschluss über die vorgebrachten Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 - ).
Beschluss:
Erläuterung:
1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 29.01.2019 und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 18.04.2019 mit den Änderungen gemäß Abwägung unter TOP 8 (PuMa vom 18.4.2019) beschlossen.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für die
Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“
der Gemeinde Großenaspe
Die Entwürfe der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“
der Gemeinde Großenaspe
des Textes Teil B und der Begründung
werden mit den beschlossenen Änderungen aus der Abwägung vom 18.04.2019 – TOP 8 – gebilligt.
Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |