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Auszug - B 10 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel", südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"   

6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen
VO/06/2019/048 B 10 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet "Brüchkoppel", südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „"Brüchkoppel"

dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel"

 

1. Die Entwürfe

des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „"Brüchkoppel"

dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel", des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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