Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - F 5 - Beratung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe  

12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:35 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2020/177 F 5 - Beratung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Hintergründe und Erläuterungen:

Die Gemeindevertretung Großenaspe hat am 14.04.2004 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der 5. Änderung sollten zwei Teilbereiche a) und b)  geändert / überarbeitet werden.

r den Teilbereich a) wurde auch schon der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 12 (zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände) gefasst, das Verfahren läuft seit dem.

 

Zuletzt fand am 07.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den B-Plan 12 statt.

 

Das Verfahren zur 5. F-Plan-Änderung muss jedoch auch weiter betrieben werden, da der Bebauungsplan Nr. 12 ohne genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Kraft treten kann.

 

Bei der 5. Flächennutzungsplan-Änderung hatte man zwei unabhängige Bereiche ändern wollen. Das Verfahren für beide Teilbereiche erfordert große Aufmerksamkeit. Die Thematik für den Teilbereich a) zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände muss sowohl bei der Flächennutzungsplanänderung als auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 betrachtet und abgewogen werden.

 

Der Teilbereich b) befasst sich mit dem Bereich „Wildpark Eekholt“ mit einer komplett anderen Thematik und komplett anderen Untersuchungsbereichen.

 

Um nun das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter zu betreiben, muss der PUMA entscheiden, ob

 

- die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung weiterhin zusammen abgearbeitet werden sollen.

 

oder

 

- die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung künftig getrennt abgearbeitet werden sollen.( dann bitte als 5. Änderung F-Plan für den Bereich zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände und für den Teilbereich b) im Rahmen einer komplett getrennten Flächennutzungsplan-Änderung)

 

Je nachdem wie die Entscheidung ausgeht, sind für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe wird folgendes angemerkt und beschlossen:

 

  1. Mit Bezug auf TOP 6 B.-12 Beratung und Beschluss über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PuMA 07.05.2020) merkt der Ausschussvorsitzende, Bernd Konrad, an, dass die Ausweisung von 3 Grundstücken nicht zwingend notwendig ist, sondern ggf. auch 4 Grundstücke ausgewiesen werden könnten. Sofern die Mindestgröße der Grundstücke von 500 m² eingehalten wird, trifft dies zu. Dieser Hinweis ist zum Planverfahren B 12 zu nehmen.

 

Herr Petersen (Kreisplanung Segeberg) erkläutert den Sachverhalt und empfiehlt dem Planungs- und Maßnahmenausschuss die Fläche „Eekholt“ wieder aus dem F-Plan herauszunehmen. Hierdurch könnte das Verfahren wesentlich vereinfacht werden. Ein Nachteil für den Wildpark Eekholt entstehe lt. Herrn Petersen hierdurch nicht, da die Ausweisung dieser Flächen jederzeit in einem späteren Verfahren nachgeholt werden kann.

 

  1. Beschluss:

Die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung sollen künftig getrennt abgearbeitet werden:

r den Teilbereich a) als 5. Änderung F-Plan für den Bereich zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände und für den Teilbereich b) im Rahmen einer komplett getrennten Flächennutzungsplan-Änderung.

 

 

Befangenheiten § 22 GO, bitte vermerken. Ausgeschlossene dürfen an der Beratung und Beschlssfassung nicht teilnehmen.

 

Keine


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung