Auszug - B 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Einarbeitung der Ergebnisse des Baugrundgutachtens in die Entwurfsplanung - hier Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr.40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 vorgeschlagenen Muldenversickerungen seitlich der Verkehrsflächen haben zur Folge, dass die Baugrundstücke um die Breite der Bankette, in denen sich diese befinden, verringern.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der derzeitige Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 durch den Planverfasser in Bezug auf seitlich der Verkehrsflächen liegende Bankette, in denen sich Entwässerungsmulden befinden, ergänzt wird oder Rigolenversickerung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Es wird der Antrag gestellt, den B-Plan Teil B Text Punkt 3 dahingehend zu ändern, dass insgesamt nur maximal 2 Wohneinheiten pro Grundstück zulässig sind.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 1 |
dagegen | 6 |
Enthaltungen | 1 |