Auszug - F 25 und B 27 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des Bebauungsplanes Nr. 27 "Halloh 2" für die Ausweisung eines Sondergebietes Bildung, Landwirtschaft und Ökologie für das Gebiet "nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27
Beschluss:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 25. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "Grundstück Halloh 2, nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges" folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Sondergebiet Bildung, Landwirtschaft und Ökologie
Weiterhin soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 "Halloh 2“ für das Sondergebiet Bildung, Landwirtschaft und Ökologie aufgestellt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | 2 |