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Auszug - F 25 und B 27 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des Bebauungsplanes Nr. 27 "Halloh 2" für die Ausweisung eines Sondergebietes Bildung, Landwirtschaft und Ökologie für das Gebiet "nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges"  

15. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 10
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2020/219 F 25 und B 27 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und des Bebauungsplanes Nr. 27 "Halloh 2" für die Ausweisung eines Sondergebietes Bildung, Landwirtschaft und Ökologie für das Gebiet "nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27

 

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 25. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "Grundstück Halloh 2, nördlich des Naturschutzgebietes Halloher Moor, Brandsheide und Köster Moor, südlich des Halloher Geheges" folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Sondergebiet Bildung, Landwirtschaft und Ökologie

 

Weiterhin soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 27 "Halloh 2“r das Sondergebiet Bildung, Landwirtschaft und Ökologie aufgestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

---

Enthaltungen

2

 

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