Holsteiner Auenland         

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Auszug - Einwohnerfragestunde  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
 
Wortprotokoll

Ein Anwohner stellt die Frage, warum der Bebauungsplan nicht im Bekanntmachungskasten ausgehängt wird. Darauf antwortet die Bürgermeisterin, dass es sich hier noch um einen Planentwurf handelt. Dieser liegt mit einer Einspruchsfrist bis zum 21.12.2020 beim Amt Bad Bramstedt-Land zur Einsichtnahme aus.

 

Es wird die Frage gestellt, warum das Baugebiet Am Würen nicht weiter verfolgt wird, da hier bereits die Voraussetzungen für eine Erweiterung gegeben sind. Die Bürgermeisterin nimmt hierzu Stellung.

 

Herr Horstmann bemängelt, dass seiner Meinung nach die Gemeinde kein konkretes Konzept vorweisen kann, wie der innerörtliche Raum weiter gestaltet werden kann, ohne für das neue Baugebiet an der Dorfstraße in den Außenbereich zu gehen.

Außerdem bemängelt er, dass noch keine Kosten vorliegen. Er sieht die Problematik auch in der Schmutzwasserentsorgung. Er befürchtet dadurch höhere Kosten. Die Bürgermeisterin erläutert, dass das hiesige Ingenieurbüro die Machbarkeit bescheinigt hat und demzufolge keine außerordentlichen Investitionen zu erwarten sind.

 

Herr Sahr fragt an, ob die Satzungsänderung (siehe GV-Beschluss vom 29.10.2020, TOP 8 und 9) bereits durchgeführt ist. Die Bürgermeisterin erläutert, dass der Antrag beim Kreis Segeberg zur Bearbeitung vorliegt. Für weitere Fragen soll sich Herr Sahr mit Herrn Reinholdt in Verbindung setzen.

 

Herr Horstmann gibt den Hinweis, dass im geplanten Bebauungsgebiet an der Dorfstraße die zukünftigen Grundstücksbesitzer darüber informiert werden sollten, ob die gewünschte Bebauung auch in das Baufeld passt. Die Bürgermeisterin wird die potentiellen Eigentümer auf die Einschränkung hinweisen. Gleichwohl wird von den zukünftigen Eigentümern auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative erwartet und sie sich im Vorwege informieren müssen, ob die gewünschte Bebauung möglich erscheint.

 

Herr Horstmann bemängelt die hohen Kosten der Außentreppenanlage am neuen Feuerwehranbau in Höhe von rd. 15.000 € und die seiner Meinung nach augenscheinlich schlechte Fundamentgründung. Die Bürgermeisterin erläutert, dass noch keine Abnahme stattgefunden hat. Aufgrund der hohen Kosten nimmt Frau Horstmann entsprechend Stellung.

 

Es wird die Frage gestellt, warum im neuen Baugebiet das Oberflächenwasser nicht mehr ins Mischwasserkanal eingeleitet werden darf. Die Bürgermeisterin erläutert, dass seit Oktober 2019 eine Planvorgabe der Landesverordnung vorliegt, mit der Begründung, dass das Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu verrieseln ist. Eine Baugrunduntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass eine Verrieselung auch möglich ist.

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