Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B 6 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2020/110 B 6 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Bestmann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

r die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges „Am Bäästkamp“, südlich Dorfstraße 40, westlich der Grundstücke Dorfstraße 43-47 (Horns)“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Die Planunterlagen lagen im Zeitraum vom 05.10.2020 bis 06.11.2020 öffentlich aus.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden am 15.09.2020 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Seitens der Behörden wurden Stellungnahmen abgegeben, die nun durch die Gemeindevertretung Bimöhlen abzuwägen sind.

 

 

 

Abwägungsbeschluss:

 

Zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges „Am Bäästkamp“, südlich Dorfstraße 40, westlich der Grundstücke Dorfstraße 43-47 (Horns)“

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 07.12.2020 wie folgt abgewogen:

 

 

 

 

Datum und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

02.10.2020 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Keine Bedenken.  Darüber hinaus verweisen wir auf § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.  Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Tiefbau

Der Tiefbau ist nicht betroffen.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Vorbeugender Brandschutz

Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Grundsätzlichen Bedenken. Es sind konkrete Angaben zur erforderlichen Löschwassermenge und deren Sicherstellung zu ergänzen.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Kreisplanung

Keine Anregungen.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Denkmalschutzbehörde

Keine Denkmalrechtlichen Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Untere Naturschutzbehörde

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Wasser - Boden - Abfall für SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, GW Geothermie

SG Abwasser Aus Sicht der Abwasserbeseitigung bestehen keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Gewässerschutz Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.  Hinweise: Es ist mit geringen Grundwasserflurabständen zu rechnen. Sollte bei Baumaßnahmen eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms einzuplanen sind, um die Umweltauswirkungen durch die Wasserhaltungsmaßnahme auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Abwägungsvorschlag vom Planungsbüro Herrn Petersen vom 22.10.2020: Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.

 

SG Abfall Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

 

GW Geothermie Keine weiteren Hinweise.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Sozialplanung

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Verkehrsberde

Keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

22.10.2020 Kreis Segeberg, Fachabteilung: Klimaschutz

Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

18.09.2020 GPV Osterau

Unter Einhaltung der Satzung des Gewässerpflegeverbandes Osterau, einzusehen unter www.gpv-osterau.de , hier insbesondere §§ 5 und 6, bestehen keine weiteren Bedenken gegen das Vorhaben.

Keine Abwägung erforderlich.

18.09.2020 Gemeinde Heidmühlen

Im Namen des Bürgermeisters der Gemeinde Heidmühlen teile ich Ihnen mit, dass zum oben genannten Vorhaben keine Bedenken bestehen.

Keine Abwägung erforderlich.

02.10.2020 Untere Forstberde

Forstbehördliche Bedenken bestehen nicht, da kein Wald durch die Planungen betroffen wird.

Keine Abwägung erforderlich.

07.10.2020 Gemeinde Hasenmoor

Mit Schreiben vom 15.09.2020 informierten Sie über die o.a. Bauleitplanverfahren. Die Gemeinde Hasenmoor hat die Inhalte zur Kenntnis genommen. Bedenken oder Anregungen werden nicht vorgetragen.

Keine Abwägung erforderlich.

05.10.2020 Gemeinde Großenaspe

Keine Einwände.

Keine Abwägung erforderlich.

05.10.2020 Gemeinde Wiemersdorf

Keine Bedenken.

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung