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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich der Straße Weddelbrooker Damm, westlich der Straße Tutzberg, südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" - Aufstellungsbeschluss  

12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2020/100 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich der Straße Weddelbrooker Damm, westlich der Straße Tutzberg, südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" - Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. r das Gebiet „östlich der Straße Weddelbrooker Damm, westlich der Straße Tutzberg, südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Es soll eine Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen werden, um den örtlichen Wohnraumbedarf zu decken.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Hitzhusen nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung und Erstellung eines Lärmschutzgutachtens).

 

7. Die Gemeinde Hitzhusen hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterinvon der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei Abstimmung anwesend:

 

Claudia Peschel


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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