Auszug - B 10 - Abwägungbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel""
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen berät über die Einwendungen und Hinweise zum Planverfahren aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
B-Plan Nr. 10
Abwägungsbeschluss:
Vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel““ statt.
Es wurden Anregungen, Hinweise und Einwendungen vorgebracht, über die die Gemeindevertretung Hitzhusen nun beraten und beschließen soll.
Die Gemeindevertretung Hitzhusen entscheidet im Rahmen der Abwägung, wie mit den vorgebrachten Einwendungen / Anregungen verfahren werden soll.
Die einzelnen Einwendungen und ein Beschlussvorschlag sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel““ wurden folgende Anregungen vorgebracht. |
Diese Anregungen von TÖBs und Nachbargemeinden nach der frühzeitigen Beteiligung werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
19.10.2020 LLUR (ländliche Räume) | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Gemeinde Hitzhusen zur Kenntnis genommen. Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich |
20.10.2020 Schleswig-Holstein Netz AG | Zum Bebauungsplan Nr. 10 bestehen unsererseits Bedenken. Es muss ein Stationsplatz von ca. 20m² reserviert werden. | Nach Rücksprache mit der Netz AG werden ca. 20 m² benötigt. Diese werden nach Absprache der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt. |
28.10.2020 Stadtwerke Barmstedt | Gern legen wir unsere Telekommunikationslinien (Glasfaser) mit in das Neubaugebiet. Hierfür würden wir dann mit dem erschließenden Tiefbauunternehmen Kontakt aufnehmen um eine mit Verlegung abzustimmen. | Wird zur Kenntnis genommen und im Zuge der detaillierten Erschließungsplanung beachtet. |
02.11.2020 Ingmar und Andrea Kampling | siehe Anlage 1 | Die Einwänder sind „Nachbarn“ des zukünftigen östlichen Gebietes Ziffer 1 . Der zukünftige moderate Geschosswohnungsbau wird abgelehnt, da er sich aus Sicht der Einwänder nicht ins Gesamtgefüge der Gemeinde einfügt und zu einer Belastung der angrenzenden Immobilie führt.
Die Gemeinde muss entscheiden, ob sie dem Einwand folgt und auf einen Geschosswohnungsbau in diesem Bereich verzichtet und den Bereich des Geschosswohnungsbaus verlegt oder gänzlich von einem solchen absieht. Dies hat zur Folge, dass der Plan nochmals ausgelegt werden muss. Hierbei wird der Gemeinde empfohlen, Stellungnahmen lediglich für den geänderten Bereich zuzulassen und die Auslegung auf 14 Tage zu verkürzen. Sollte dem Einwand nicht gefolgt werden, mit dem Argument, dass hier lediglich ein moderater Geschosswohnungsbau mit einer Maximalen First-und Traufhöhe entsteht, die dem übrigen Planbereich entspricht, so ist keine nochmalige Auslegung erforderlich. Die Abwägung müsste dann auf einzelnen Punkte des Schreibens eingehen. |
09.11.2020 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Unsere Stellungnahme vom 05.08.2019 wurde richtig in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Keine Abwägung erforderlich |
24.11.2020 Kreis Segeberg - Fachabteilung Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Unter Naturschutzbehörde, Wasser - Boden - Abfall, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde, Klimaschutz | Tiefbau Der Tiefbau ist nicht betroffen.
Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Bedenken.
Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme
Kreisplanung Keine Stellungnahme
Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme
Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Aus Sicht der Schmutzwasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken Aus Sicht der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen keine generellen Bedenken. Im Bebauungsplan sollten jedoch auch in der südlichen Zufahrt (von der K30 abgehend) die geplanten Entwässerungseinrichtungen dargestellt werden, um sich den erforderlichen Flächenbedarf für z.B. Sickermulden zu sichern. Hinweis: Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. Auf den Privatgrundstücken ist die Versickerung über die belebte Bodenzone in Form von Sickermulden -flächen der Rigolenversickerung vorzuziehen.
SG Gewässerschutz Keine Bedenken oder Anregungen.
SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. Hinweise: Sollte bei Baumaßnahmen eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms einzuplanen sind, um die Umweltaus-wirkungen durch die Wasserhaltungsmaßnahme auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
GW Geothermie Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme
Sozialplanung Hinweis: Auf Seite 4, Ziele muss es unter 1. "33 zusätzliche ..." heißen (vgl. Planzeichnung). Seite 3 von 3
Aktuell sind die Kapazitäten in Bad Bramstedt und Umgebung zur Tagesbetreuung von Kindern nicht ausreichend. Trotz geplanter Baumaßnahmen wird dies auch für einen mittelfristigen Zeitraum so bleiben, so dass mit tatsächlicher Bebauung B10 ein Bedarf von ca. einer altersgemischten Kita-Gruppe (0-6 Jahre) entsteht. Ent-sprechende Ausbauplanungen sollten baldmöglichst und in Abstimmung mit der Stadt Bad Bramstedt und der Gemeinde Weddelbrook aufgenommen werden.
Verkehrsbehörde Falls die Absicht besteht, die Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen, bedarf dies eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier ggf. noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen).
Klimaschutz Keine Stellungnahme |
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Eine Änderung der Planzeichnung ist nicht erforderlich, da es das Bereich für die Gemeinde verfügbar ist, ist eine Sicherstellung des Platzbedarfes gesichert. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Begründung wird um den genannten Hinweis zum DWA Arbeitsblatt ergänzt.
Keine Abwägung erforderlich
Keine Abwägung erforderlich
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.
Keine Abwägung erforderlich
Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Keine Abwägung erforderlich
Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.
Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.
Keine Abwägung erforderlich |
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die erneute öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 10 mit einer verkürzten Auslegungsfrist von 14 Tagen. Die Auslegung erfolgt nur für den durch die Abwägung erfolgten geänderten Teil des B-Planes Nr. 10.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Brüchkoppel“ für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel“ “ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Planunterlagen lagen im Zeitraum vom 26.10.2020 bis 27.11.2020 öffentlich aus.
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 13.10.2020 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Seitens der Behörden und Privatpersonen wurden Stellungnahmen abgegeben, die nun durch die Gemeindevertretung Hitzhusen abzuwägen sind.
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Brüchkoppel“ der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel“ “ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 10.12.2020 wie folgt abgewogen:
Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
LLUR (ländliche Räume) | Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Gemeinde Hitzhusen zur Kenntnis genommen. Die Bodenordnung ist nicht betroffen, die Landwirtschaft hat nur Kenntnis genommen. | Keine Abwägung erforderlich. |
Schleswig-Holstein Netz AG | Zum Bebauungsplan Nr. 10 bestehen unsererseits Bedenken. Es muss ein Stationsplatz von ca. 20m² reserviert werden. | Nach Rücksprache mit der Netz AG werden ca. 20 m² benötigt. Diese werden nach Absprache der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt. |
28.10.2020 Stadtwerke Barmstedt | Gern legen wir unsere Telekommunikationslinien (Glasfaser) mit in das Neubaugebiet. Hierfür würden wir dann mit dem erschließenden Tiefbauunternehmen Kontakt aufnehmen um eine mit Verlegung abzustimmen. | Wird zur Kenntnis genommen und im Zuge der detaillierten Erschließungsplanung beachtet. |
Ingmar und Andrea Kampling | siehe Anlage 1 | Der Widerspruch wird zur Kenntnis genommen. Zu 4.: Um zu verhindern, dass ein langer Baukörper in den Wintermonaten das Grundstück Brookhorn 3 verschattet, wird der Bereich für den moderaten Geschosswohnungsbau im Osten des Bebauungsplanes so verkleinert, dass anstelle von zwei Einzelhäusern mit 5 WE nur noch ein Einzelhaus mit 5 WE Platz im Süden Platz findet. |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | Unsere Stellungnahme vom 05.08.2019 wurde richtig in die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen übernommen. Sie ist weiterhin gültig. | Keine Abwägung erforderlich. |
Kreis Segeberg – Fachabteilung Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Unter Naturschutzbehörde, Wasser – Boden – Abfall, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde, Klimaschutz | Tiefbau Der Tiefbau ist nicht betroffen.
Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Bedenken.
Vorbeugender Brandschutz Keine Stellungnahme
Kreisplanung Keine Stellungnahme
Untere Denkmalschutzbehörde Keine denkmalrechtlichen Bedenken.
Untere Naturschutzbehörde Keine Stellungnahme
Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Aus Sicht der Schmutzwasserbeseitigung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Aus Sicht der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen keine generellen Bedenken. Im Bebauungsplan sollten jedoch auch in der südlichen Zufahrt (von der K30 abgehend) die geplanten Entwässerungseinrichtungen dargestellt werden, um sich den erforderlichen Flächenbedarf für z.B. Sickermulden zu sichern. Hinweis: Die Versickerung des gesammelten Niederschlagswassers hat sich an den Vorgaben des DWA-Arbeitsblattes ATV-DVWK-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ zu orientieren. Auf den Privatgrundstücken ist die Versickerung über die belebte Bodenzone in Form von Sickermuldenflächen der Rigolenversickerung vorzuziehen.
SG Gewässerschutz Keine Bedenken oder Anregungen.
SG Bodenschutz Aus Sicht des Bodenschutzes bestehen keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken. Hinweise: Sollte bei Baumaßnahmen eine temporäre Grundwasserabsenkung nötig sein, so ist eine entsprechende Erlaubnis rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen. Schichten- und Stauwasser wird wasserrechtlich als Grundwasser betrachtet. Bei der weiteren Planung ist zu beachten, dass verhältnismäßige technische Maßnahmen zur Begrenzung des Wasserzustroms einzuplanen sind, um die Umweltauswirkungen durch die Wasserhaltungsmaßnahme auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
GW Geothermie Es besteht die Möglichkeit Anlagen zur Nutzung von "Erdwärme" zu installieren. Hierfür muss rechtzeitig vor Baubeginn eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis bei der "unteren Wasserbehörde" des Kreises Segeberg beantragt werden.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz Keine Stellungnahme
Sozialplanung Hinweis: Auf Seite 4, Ziele muss es unter 1. "33 zusätzliche ..." heißen (vgl. Plan-zeichnung). Seite 3 von 3
Aktuell sind die Kapazitäten in Bad Bramstedt und Umgebung zur Tagesbetreuung von Kindern nicht ausreichend. Trotz geplanter Baumaßnahmen wird dies auch für einen mittelfristigen Zeitraum so bleiben, so dass mit tatsächlicher Bebauung B10 ein Bedarf von ca. einer altersgemischten Kita-Gruppe (0-6 Jahre) entsteht. Ent-sprechende Ausbauplanungen sollten baldmöglichst und in Abstimmung mit der Stadt Bad Bramstedt und der Gemeinde Weddelbrook aufgenommen werden.
Verkehrsbehörde Falls die Absicht besteht, die Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen, bedarf dies eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Aus-bau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier ggf. noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen).
Klimaschutz Keine Stellungnahme |
Keine Abwägung erforderlich .
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Eine Änderung der Planzeichnung ist nicht erforderlich. Da der Bereich für die Gemeinde verfügbar ist, ist eine Sicherstellung des Platzbedarfes gewährleistet. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Die Begründung wird um den genannten Hinweis zum DWA Arbeitsblatt ergänzt.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.
Keine Abwägung erforderlich
Die Begründung wird um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Keine Abwägung erforderlich
Die Begründung wird entsprechend redaktionell angepasst.
Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet.
Keine Abwägung erforderlich |
Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung die erneute öffentliche Auslegung des B-Planes Nr. 10 mit einer verkürzten Auslegungsfrist von 14 Tagen. Die Auslegung erfolgt nur für den durch die Abwägung erfolgten geänderten Teil des B-Planes Nr. 10.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |