Holsteiner Auenland         

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Auszug - B 3 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "für einen Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Hausnummern 1,1a,3,5,7"  

11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/088 B 3 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "für einen Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Hausnummern 1,1a,3,5,7"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1. Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet " für einen Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Hausnummern 1,1a,3,5,7“ soll wie folgt geändert bzw. ergänzt werden.

- Regelung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit,

- Einzelhaus mit 1 Einliegerwohnung anstelle von 2 Wohneinheiten.

Es wird eine 1. vereinfachte Änderung und Ergänzung aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

- Schaffung einer Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinde,

daraus resultiert:

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,

- Gewährleistung einer dorftypischen Bebauung.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

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Enthaltungen

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