Auszug - B 8 Teil I 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 für das Gebiet "Nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a,östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 8 Teil 1 für das Gebiet „Nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich Gartenstraße, südlich Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne" soll wie folgt geändert bzw. ergänzt werden.
- Regelung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit,
- Einzelhaus mit 1 Einliegerwohnung anstelle von 2 Wohneinheiten.
Es wird eine 1. vereinfachte Änderung und Ergänzung aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
- Schaffung einer Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinde,
daraus resultiert:
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- Gewährleistung einer dorftypischen Bebauung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Thomas Hempel und Hauke Freese
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |