Holsteiner Auenland         

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Auszug - Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf
 
Wortprotokoll

a)      Christine Schneider erkundigt sich, wie die Knickpflege an den GIK-Wegen durchgehrt werden soll. Bürgermeister Sick teilt hierzu mit, dass die Knickpflege an den GIK-Wegen durch die Firma Kruppa ausgeführt werden soll. Frau Schneider weist auf die Hauptsatzung der Gemeinde Wiemersdorf, § 8 hin, dass Verträge zwischen der Gemeinde und Gemeindevertretern ohne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich sind, wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 1.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen ein Betrag von 100 € im Monat, nicht übersteigt. Sie weist darauf hin, den § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiemersdorf bei Auftragsvergaben zu beachten.

 

b)      Christine Schneider bemängelt, dass beim schrifltichen Umlaufverfahren zu Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen die Befangenheitsregelung nach § 22 GO von verschiedenen Gemeindevertretern nicht berücksichtigt wurde. Als Bespiel wurde der Neubau einer Windkraftanlage aufgezeigt.

Gemeindevertreterin Angela Kruppa bemängelt an dem Umlaufverfahren, dass Frau Schneider sehen kann, wie andere Gemeindevertreter abgestimmt haben.

Die Gemeindevertretung bittet das Bauamt des Amtes Bad Bramstedt-Land um rechtliche Klärung der aufgezeigten Problematik.

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2021/18/07 b)

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