Auszug - B 10 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Brüchkoppel" der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" "
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Brüchkoppel“ der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel“ ““ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Planunterlagen lagen im Zeitraum vom 18.01.2021 bis 02.02.2021 öffentlich aus.
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 12.01.2021 aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
Seitens der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen wurden Stellungnahmen abgegeben, die nun durch die Gemeindevertretung Hitzhusen abzuwägen sind.
Abwägungsbeschluss:
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Brüchkoppel“ der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel“ “ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht.
Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen am 11.02.2021 wie folgt abgewogen:
Datum und Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
Schleswig-Holstein Netz AG | Wir halten unsere Stellungnahme vom 20.10.2020 hiermit aufrecht. | Die Stellungnahme vom 20.10.2020 wurde bereits in der Planzeichnung durch die Festsetzung der gewünschten Fläche berücksichtigt. |
Kreis Segeberg, Fachabteilungen: Tiefbau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Vorbeugender Brandschutz, Kreisplanung, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Wasser - Boden - Abfall für SG Abwasser, SG Gewässerschutz, SG Bodenschutz, SG Grundwasserschutz, SG Abfall, SG Geothermie, Umweltbezogener Gesundheitsschutz, Sozialplanung, Verkehrsbehörde
| Tiefbau: Keine Anregungen |
Keine Abwägung erforderlich. |
Untere Bauaufsichtsbehörde: Keine Bedenken. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Vorbeugender Brandschutz: Die brandschutztechnischen Anforderungen zur 1. Beteiligung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die erforderliche Löschwassermenge und die Art der Sicherstellung ist konkret anzugeben! |
Die Begründung wird entsprechend ergänzt. | |
Kreisplanung: Keine Anregungen. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Untere Denkmalschutzbehörde: Keine Bedenken. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Untere Naturschutzbehörde: Keine Stellungnahme. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Wasser - Boden - Abfall: SG Abwasser Keine Bedenken.
SG Gewässerschutz Keine Bedenken.
SG Bodenschutz Keine Bedenken.
SG Grundwasserschutz Keine Bedenken.
SG Abfall Keine Stellungnahme.
SG Geothermie Keine Bedenken. |
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich.
Keine Abwägung erforderlich. | |
Umweltbezogener Gesundheitsschutz: Keine Stellungnahme. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Sozialplanung: Keine Stellungnahme. |
Keine Abwägung erforderlich. | |
Verkehrsbehörde: Es ist beabsichtigt, die Planstraße des Neubaugebietes als Mischverkehrsfläche zu gestalten. Falls die Absicht besteht, die Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) auszuweisen, bedarf dies eines gesonderten Verfahrens, welches vor dem Ausbau der Straße bei der Verkehrsaufsicht Segeberg zu beantragen ist (da hier noch Verschwenkungen, Parkflächen etc. abgestimmt werden müssen). |
Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt beachtet. | |
Gemeinde Weddelbrook | Keine Einwände. | Keine Abwägung erforderlich |
Nikolas Gehringer | siehe Anlage | Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
zu 1.: Da hier lediglich ein moderater Geschosswohnungsbau mit einer maximalen First-und Traufhöhe entsteht, die dem übrigen Planbereich entspricht, sind die Auswirkungen auf die Umgebung als äußerst gering zu betrachten. Eine Wertminderung des genannten Grundstückes 29/10 ist aus Sicht der Gemeinde nicht gegeben.
zu 2.: Es wird nicht davon ausgegangen, dass ausschließlich ältere Bürger den moderaten Geschosswohnungsbau bewohnen werden, da dieser ebenso von jungen bewohnt werden könnte, die noch kein Wohneigentum bilden möchten. Der Idee vom Leben auf dem Dorf steht die Planung in keiner Weise entgegen.
zu 3.: Die Gemeinde nimmt die Argument, die für andere Standorte des Geschosswohnungsbaus sprechen, zur Kenntnis. Der vorgesehene Standort des moderaten Geschosswohnungsbaus wird seitens der Gemeinde weiterhin als sinnvoll erachtet und geht mit der größtmöglichen Schonung der bestehenden, umliegenden Bebauung einher. An der Planung wird festgehalten. |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 12 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |