Auszug - B11 - Ergänzender Beschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2020 für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach §13 a BauGB
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2020 für den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" beschließt die Gemeinde, das Bauleitplanverfahren als Verfahren nach §13 a BauGB durchzuführen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Claudia Peschel
Abstimmungsergebnis:
dafür | 11 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |