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Auszug - B11 - Ergänzender Beschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2020 für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach §13 a BauGB  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/127 B11 - Ergänzender Beschluss zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2020 für den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" - Überleitung des Bauleitplanverfahrens in ein Verfahren nach §13 a BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2020r den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet "östlich der Straße "Weddelbrooker Damm", westlich der Straße "Tutzberg", südlich der Schulstraße, nördlich der Sportstätten" beschließt die Gemeinde, das Bauleitplanverfahren als Verfahren nach §13 a BauGB durchzuführen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Claudia Peschel

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

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Enthaltungen

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