Holsteiner Auenland         

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Auszug - Verschiedenes  

7. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes
TOP: Ö 11
Gremium: Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf
 
Wortprotokoll

Ab 17.50 Uhr nimmt Bürgermeisterin Claudia Peschel an der Sitzung teil.

 

a)      Lieferung medizinischer Gesichtsmasken durch den Bund gemäß Schreiben der SHGT-Landesgeschäftsstelle vom 23.03.2021

Herr Stölting informiert darüber, dass der Bund über die Kreise auch den Kommunen kostenlos medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellt. In diesem Kontext erhält das Amt 18.000 Masken „unentgeltlich zur lokalen Verwendung“. In dieser Hinsicht könnte die Verteilung bspw. vor Ort an Kitas, Schulen, Sportvereine, Altenclubs, Tafel, Gemeindevertreter erfolgen. Nach einer Aussprache besteht Einvernehmen, dieses Maskenkontingent unter Berücksichtigung des Einwohnerschlüssels an die Gemeinden zu verteilen. Sofern hierbei einzelne Gemeinden keine Verwendung für das Ihnen zustehende Kontingent haben, sollte dies an andere Gemeinden, die entsprechenden Bedarf haben, verteilt werden.

 

b)      Herr Stölting informiert darüber, dass der Kreis in jüngster Zeit vermehrt bei gewährten Zuschüssen aus dem Investitionsförderprogramm des Kreises oder im Zusammenhang von Beschaffungen der Feuerwehren Vergaberechtsfehler moniert, obwohl in Großteilen die Ausschreibung und Vergabe durch das Fachanwaltsbüro Dr. Schellenberg begleitet wurde. In dieser Hinsicht soll auf Vorschlag von Dr. Schellenberg angestrebt werden, gemeinsam mit dem Landrat und weiteren Fachleuten des Kreises einen Vergabeworkshop herbeizuführen, um die wechselseitigen rechtlichen Auffassungen konstruktiv austauschen zu können.

 

Ergebnisprotokoll-Nr. 2021/07/11 b)

 

c)      Herr Stölting informiert darüber, dass ab Donnerstag, dem 1.4.2021 und danach wöchentlich wiederkehrend sog. „Corona-Bürgertests“ (Antigentests) durch eine Mitarbeiterin der Roland-Apotheke auf dem Amtsparkplatz angeboten werden. Weiterhin wurden 500 sog. Selbstests über die GMSH bestellt, damit jetzt den Bediensteten der Amtsverwaltung die Möglichkeit gegeben wird, sich einmal wöchentlich zusätzlich zu dem Antigen-Bürgertest, freiwillig testen zu können. Diese Schnelltests werden auf Wunsch auch den Gemeinden, bspw. für die Teilnehmer von Gemeindevertreter- und Ausschusssitzungen zur Verfügung gestellt.

 

d)      Herr Stölting informiert darüber, dass für die 2. Amtsperiode des Beirates für Radverkehr des Kreises Segeberg erneut Herr Ludwig Reese aus Wiemersdorf benannt wird.

 

e)      Bei der im März d. J. notwendig gewordenen Neuwahl des Personalrates wurden folgende Personen gewählt:

Larissa Weichenthal (Personalratsvorsitzende)

Kerstin Ahlmann

Janin Feger

 

f)        Herr Stölting informiert darüber, dass die 5jährige Laufzeit des jetzigen werbefinanzierten Amtsbusses im April ausläuft. In dieser Hinsicht wurde mit der Firma Mobil GmbH eine neue Kooperationsvereinbarung für ein 9-Sitzer-Fahrzeug (Opel Vivaro-Diesel) abgeschlossen. Die Auslieferung dieses Fahrzeuges wird erst im Laufe des Jahres 2021 erfolgen, sobald entsprechende Werbeverträge abgeschlossen sind. Bis dahin wird das „Alt-Fahrzeug“ noch mit den vorhandenen Werbeträgern im Einsatz bleiben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, das Alt-Fahrzeug auf der Grundlage eines durch DEKRA-Gutachten ermittelten Händlerverkaufspreises durch Gemeinden, Feuerwehren, Sportvereinen etc. erwerben zu können.

 

g)      Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung im Zusammenhang von Baugenehmigungsverfahren

Claudia Peschel spricht das Thema Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren an. In dieser Hinsicht berichtet Wolfgang Wilczek über der Vorliegen eines vom Landesfeuerwehrverband herausgegebenen Merkblattes, das hierzu Handlungsanweisungen gibt. Danach sind zur Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz) die Belange der Feuerwehren nicht durch die Freiwillige Feuerwehr selbst, sondern durch die Brandschutzdienststellen der Kreise oder der kreisfreien Städte wahrzunehmen. Insbesondere ist dies der Fall im Rahmen der Beteiligung bei Baugenehmigungsverfahren, Veranstaltungs-Genehmigungsverfahren, Gemeindeentwicklungsplanungen und Infrastrukturplanungen.

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