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Auszug - B10 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Hitzhusen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Brüchkoppel" für das Gebiet "südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" "  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 31.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/129 B10 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Hitzhusen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Brüchkoppel" für das Gebiet "südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" "
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 10 „Brüchkoppel" für das Gebiet „dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel" “

 

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 10 „Brüchkoppel“ der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel" “

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 11.02.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 11.02.2021, TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen

 

den Bebauungsplan Nr. 10 „Brüchkoppel“ der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der „Brüchkoppel" “, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Diergermeisterin wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

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Enthaltungen

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