Auszug - B05 - Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss über die Aufhebung eines Bebauungsplanes
Beschluss:
1. Der für das Gebiet „Nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg“ gültige Bebauungsplan Nr. 5, der am 24.09.1999 in Kraft trat, soll aufgehoben werden.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
Anpassung an die städtebaulichen Gegebenheiten
2. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, deren Rahmen noch festgelegt wird.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 12 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |