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Auszug - B05 - Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 31.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/130 B05 - Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "Nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss über die Aufhebung eines Bebauungsplanes

 

Beschluss:

 

1. Der für das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg“ltige Bebauungsplan Nr. 5, der am 24.09.1999 in Kraft trat, soll aufgehoben werden.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

 

Anpassung an die städtebaulichen Gegebenheiten

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg, in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, deren Rahmen noch festgelegt wird.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

---

Enthaltungen

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