Auszug - B 12 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände"
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühle Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände", des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |