Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Auszug - B 12 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände"  

16. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
VO/16/2021/251 B 12 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr

 

den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände"

 

1. Die Entwürfe

 

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Heidmühle Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände", des Textes Teil B und der Begründung

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung