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Auszug - B 6 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Bimöhlen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet "westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"   

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 22:18 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2021/126 B 6 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Bimöhlen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet "westlich der
Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bestmann, Britta
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Bestmann, Britta
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)“

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)““

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 07.12.2020 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen  vom 07.12.2020 , TOP 5

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, südlich des Gemeindeweges "Am Bäästkamp", südlich Dorfstr. 40, westlich der Grundstücke Dorfstr. 43-47 (Horns)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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