Auszug - B5 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde Hitzhusen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (K31) / westlich der Straße Tutzberg"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Die Entwürfe für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (ehem. K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 13 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |