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Auszug - 6. Änderung und Erweiterung F-Plan - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg" - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/02/2021/138 6. Änderung und Erweiterung F-Plan - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg" - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich "südlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Sitzung wurde durch Hartmut Opitz, dem 2. stellvertretenden Bürgermeister geleitet, da Michael Schirrmacher und Reimer Wagner befangen waren.

 

Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg“ - hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich „dlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“

 

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg“ hier für den Änderungs- und Erweiterungsbereich „dlich der Dorfstraße, östlich des Reimersweges“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Ausweisung von Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Michael Schirrmacher und Reimer Wagner

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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