Auszug - B 11 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet "östlich des Weddelbrooker Damm, südlich der Schulstraße, westlich des Tutzberg, nördlich der Sportstätten" nach § 10 BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet „östlich des Weddelbrooker Damm, südlich der Schulstraße, westlich des Tutzberg, nördlich der Sportstätten“ nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich des Weddelbrooker Damm, südlich der Schulstraße, westlich des Tutzberg, nördlich der Sportstätten"
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 05.08.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen vom 05.08.2021 TOP 7 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen
den Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „östlich des Weddelbrooker Damm, südlich der Schulstraße, westlich des Tutzberg, nördlich der Sportstätten", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Claudia Peschel (Bürgermeisterin)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |