Auszug - B 9 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das GebietJettkamp (Jedkamp) für das Gebiet Lohweg 22 bis 40"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Jettkamp (Jedkamp)“ für das Gebiet Lohweg 22 bis 40"soll wie folgt geändert bzw. ergänzt werden:
- Regelung der Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit,
- Einzelhaus mit 1 Einliegerwohnung anstelle von 2 Wohneinheiten,
- je 650 qm Wohnfläche ist eine Wohneinheit zulässig.
Es wird eine 1. vereinfachte Änderung und Ergänzung aufgestellt.
Es werden folgende Planziele verfolgt:
- Schaffung einer Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinde,
daraus resultiert:
- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,
- Gewährleistung einer dorftypischen Bebauung.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro
Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |