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Auszug - B 9 1. Änderung, Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Jettkamp (Jedkamp)“ für das Gebiet Lohweg 22 bis 40"  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/113 B 9 1. Änderung, Veränderungssperre - Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der in Aufstellung befindlichen 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hasenkrug hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „westlich der Heidestraße / nördlich der Austraße die 1. vereinfachte Änderung Jettkamp (Jedkamp)“r das Gebiet Lohweg 22 bis 40" des Bebauungsplan Nr. 9 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hasenkrug für den Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hasenkrug beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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