Auszug - F5 - Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße"
|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Hintergrund / Erläuterung:
Die Gemeinde Hasenkrug plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10.
Durch dieses Bauleitplanverfahren wird der Flächennutzungsplan berichtigt (4. Änderung/ Berichtigung). Diese Verfahren können jedoch nicht verwirklicht werden, da der wohnbauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Hasenkrug deutlich überschritten werden würde.
Das Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass zunächst die im Flächennutzungsplan überplanten Bereiche mit Wohnnutzung überplant werden müssten oder diese Bereiche aus dem Flächennutzungsplan wieder der Grundnützung zugeführt werden müssen (Änderung F-Plan).
Die Gemeinde hat bereits mehrfach versucht, die Flächen der Wohnbaunutzung zuzuführen, dies ist gescheitert. Nun ergibt sich eine bauliche Möglichkeit im Rahmen des B-Planes 10. Diese Möglichkeit möchte die Gemeinde auch umsetzen, so dass der Planbereich südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße die tatsächliche Nutzung (Grünland) ausweist und nicht mehr als Wohnbaufläche im F-Plan deklariert wird.
Beschluss:
1.
bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 5. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich der Austraße, östlich der Gartenstraße (Hauskoppel)“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Darstellung der tatsächlich gewünschten Nutzung, Grünland statt Wohnbebauung
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 -
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese (wegen dem Zusammenhang / Abhängigkeit B10)
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |