Holsteiner Auenland         

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Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/118 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Petra Wiese
Federführend:Fachbereich III Bearbeiter/-in: Wiese, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Thomas Hempel berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung vom 05.08.2021. Der Ausschuss hat zu Beginn der Prüfung eine sehr gute, umfangreiche und lehrreiche Einführung in den Prüfungsumfang und das Programm durch Frau Petra Wiese vom Amt Bad Bramstedt-Land erhalten. So war es für die Ausschussmitglieder einfacher, die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durchzuführen. Herr Hempel nennt einige markante Positionen, um der Gemeindevertretung einen Einblick in die Finanzen der Gemeinde zu geben.

Ein Thema, das grundsätzlich noch geklärt werden muss, das aber nichts an der Beschlussfassung der Jahresrechnung ändert, sind die Bestattungskosten, die die Gemeinde bezahlen muss, wenn keine Nachfolger / Erben ausfindig zu machen sind oder die vermeindlichen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Hier taucht insbesondere die Frage auf, was aus dem Erlös für den Verkauf der Immobilie wird und warum dies Geld nicht für die Bestattungskosten verwendet wird. Hierzu soll es eine Rückmeldung an die Gemeindevertretung geben.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2021/14/06


Beschluss:

Die am 05.08.2021 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Jahresabschluss 2020, der zum Bilanzstichtag 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.323.127,30 € und einem Eigenkapital von 2.164.484,80 € abschließt, wird gemäß § 92 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 178.885,97 € wird gemäß §§ 25 Abs. 3 i. V. m. 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt, da der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme 44,91 % beträgt. Siehe Anlage.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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