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Auszug - F6 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für die Ausweisung einer Fläche für einen "Solarpark Hasenkrug" PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/119 F6 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für die Ausweisung einer Fläche für einen "Solarpark Hasenkrug" PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ute Scheunemann
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windparkstlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)

 

folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

  1. Mit dem Investor / Grundstückseigentümer ist eine vertragliche Regelung zu treffen, um die Modalitäten der Bauleitplanung und Erschließung und Nutzung zu regeln (Kostenübernahme, Städtebaulicher Vertrag, Durchführungsvertrag).

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Hauke Freese

 

Der Grundstückseigentümer Max-Wilhelm Freese bleibt im Sitzungsraum drin. Dieses war in einer vorherigen Sitzung mit dem Protokollführer Joachim Polzin (jetziger LVB Amt Bad Bramstedt-Land) besprochen worden. Befangenheiten gelten nur für die Gemeindevertretung (ehrenamtlich Tätige, nicht für die Zuschauer).

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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