Auszug - F6 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für die Ausweisung einer Fläche für einen "Solarpark Hasenkrug" PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan
Beschluss:
- bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:
Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage im Bereich Nähe Windpark (östlich der Bahnlinie Hamburg-Kiel, östlich und westlich der Heidestraße, nördlich und südlich der Straße "An der Bahn", südlich des Windparks)
folgende Änderungen der Planung vorsieht:
Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächen
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.
- Mit dem Investor / Grundstückseigentümer ist eine vertragliche Regelung zu treffen, um die Modalitäten der Bauleitplanung und Erschließung und Nutzung zu regeln (Kostenübernahme, Städtebaulicher Vertrag, Durchführungsvertrag).
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Hauke Freese
Der Grundstückseigentümer Max-Wilhelm Freese bleibt im Sitzungsraum drin. Dieses war in einer vorherigen Sitzung mit dem Protokollführer Joachim Polzin (jetziger LVB Amt Bad Bramstedt-Land) besprochen worden. Befangenheiten gelten nur für die Gemeindevertretung (ehrenamtlich Tätige, nicht für die Zuschauer).
Abstimmungsergebnis:
dafür | 6 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |