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Auszug - B3 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke -nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Aufstraße 23 und 23 a  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/122 B3 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Hausnummern 1, 1a, 3, 5, 7"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Aufstraße 23 und 23 a

 

1. Die Entwürfe

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Teilbereich der westlich an die Gartenstraße angrenzenden Grundstücke - nämlich die Grundstücke: nämlich die Grundstücke: Gartenstraße 1 bis 7 und Aufstraße 23 und 23 a , des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in geänderter Fassung gebilligt:

 

-          Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von der Gemeinde Hasenkrug zu tauschen.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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