Auszug - B5 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Ortsmitte, Lage: Teilgebiet nördlich der Dorfstraße, westlich der Heidestraße, südlich der Austraße"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Ortsmitte, Lage: Teilgebiet nördlich der Dorfstraße, westlich der Heidestraße, südlich der Austraße“
1. Die Entwürfe
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Ortsmitte, Lage: Teilgebiet nördlich der Dorfstraße, westlich der Heidestraße, südlich der Austraße“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den geänderter Fassung gebilligt:
- Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von Hasenkrug zu tauschen.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 7 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |