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Auszug - B8 T1 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bisNr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 01.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug
VO/11/2021/125 B8 T1 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne

 

1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „nordwestlich der Ortslage r die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in geänderter Fassung gebilligt:

 

-          Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von der Gemeinde Hasenkrug zu tauschen.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Thomas Hempel, Hauke Freese

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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