Auszug - B8 T1 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bisNr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“
1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Teil 1 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage für die Bereiche: Beidseitig der Heidestraße, nördlich der Dorfstraße von Heidestraße bis Nr. 17a, östlich der Gartenstraße, südlich der Austraße; ausgenommen der vorhandenen Bebauungspläne“, des Textes Teil B und der Begründung
werden in geänderter Fassung gebilligt:
- Das Deckblatt der Begründung ziert das Luftbild der Gemeinde Armstedt. Das Luftbild ist gegen das Luftbild von der Gemeinde Hasenkrug zu tauschen.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Thomas Hempel, Hauke Freese
Abstimmungsergebnis:
dafür | 5 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |