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Auszug - B3 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Heidmoor zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"  

10. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Heidmoor
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor
VO/13/2021/183 B3 - Satzungsbeschluss der Gemeinde Heidmoor zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Scheunemann, Ute
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 3r das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heidmoorr das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Heidmoor am 23.08.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: /

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Heidmoor

vom 23.08.2021, TOP 6

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Heidmoor

 

den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Heidmoorr das Gebiet „östlich der Dorfstraße (K48), südlich des Moorweges, angrenzend an die im Zusammenhang bebaute Ortslage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de>; eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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