Auszug - B 5 - Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße)/ westlich der Straße Tutzberg"
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Satzungsbeschluss über
die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“ |
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nach § 10 BauGB
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 08.09.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: | |||
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von | |||
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen
vom 08.09.2021, TOP 8 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen
die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusen für das Gebiet „nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 12 |
dagegen | --- |
Enthaltungen | --- |