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Auszug - B 5 - Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße)/ westlich der Straße Tutzberg"  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/147 B 5 - Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nördlich der Glückstädter Straße (K31)/ westlich der Straße Tutzberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nele Schröder
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Schröder, Nele
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschluss über

 

die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“

 

nach § 10 BauGB

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hitzhusen am 08.09.2021 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hitzhusen

vom 08.09.2021, TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Hitzhusen

 

die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Hitzhusenr das Gebiet „rdlich der Glückstädter Straße (ehemals K31, jetzt Gemeindestraße) / westlich der Straße Tutzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bad-bramstedt-land.de <http://www.amt-bad-bramstedt-land.de> eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

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Enthaltungen

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