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Auszug - Erschließung des Bebauungsgebietes Nr. 10 "Brüchkoppel" hier: Vorstellung der Erschließungsplanung und Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens  

18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: kleine Sporthalle an der Grundschule
Ort: kleine Sporthalle
VO/06/2021/152 Erschließung des Bebauungsgebietes Nr. 10 "Brüchkoppel"
hier: Vorstellung der Erschließungsplanung und Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Ausschreibungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin Benneck
Federführend:Fachbereich I Bearbeiter/-in: Benneck, Martin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Erläuterungen

Frau Ott vom Büro Reese und Wulf stellt die Erschließungsplanung für das neue Baugebiet Brüchkoppel vor. Die vorgestellte Planung ist der ausgedruckten Präsentation zu entnehmen.

Die Erschließungsstraße (Planstraße B) soll als Spielstraße ausgebildet werden, hierzu ist ein Antrag an die Verkehrsaufsicht zu stellen und die Straße ist als solche zu kennzeichnen. Im Bereich einer Spielstraße ist parken nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Die fußufige Verbindung zum Brookhorn soll 2 m breit werden; mit Randbegrenzungssteinen benötigt man folglich eine Fläche von 2,50 m Breite.

 

Zunächst wird die Straße als Baustraße ausgebildet und nach Fertigstellung des Hochbaus erfolgt der Straßenendausbau.

 

Die Straßenflächen werden grau gepflastert, die Kreuzungsbereiche rot.

 

Es wird diskutiert, ob die Straße als 30 km/h- Zone, als Spielstraße oder als Spielstraße ohne Schild hergestellt werden soll. Hierüber wird folgendermaßen votiert:

 

30 km/h- Zone 1 Stimme dafür

Spielstraße 10 Stimmen dafür

Als Spielstraße bauen, aber ohne Schild, damit in der Folge keine Spielstraße 1 Stimme dafür.

 

Nach diesem Votum wird die Stre also weiter als Spielstraße mit Parkerlaubnis nur in gekennzeichneten Bereichen geplant und ausgeschrieben.

 

r die Versickerung des Oberflächenwassers im Straßenbereich werden Versickerungsmulden gebaut. Die Mulden werden im Bereich der Zufahrten als Kastenrinnen ausgebildet. r die Zufahrten muss in der Bauphase zunächst ein Provisorium gelegt werden.

Die Versickerung des Oberflächenwassers von den Privatgrundstücken muss auf den Privatgrundstücken erfolgen.

 

Die Zufahrtsbreite der Privatgrundstücke muss im Kaufvertrag festgelegt werden, da die Kastenrinnen nur begrenzt kostenmäßig berücksichtigt werden.

 

Der Abwasserkontrollschacht wird auf jedes Grundstück gelegt, Abrechnung über den Kaufvertrag.

r die Leitungen (Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, LWL) wird ein Stufengraben eingerichtet.

 

Der Löschwasserdruck ist noch zu messen, es werden 3 Hydraten im Gebiet eingerichtet.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der vorgestellten Erschließungsplanung für den B-Plan Nr. 10 „Brüchkoppel“ zu. Weiterhin wird beschlossen, dass auf der Grundlage der vorgestellten Erschließungsplanung das entsprechende Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll.


Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

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Enthaltungen

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