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Auszug - F5 u B12 - Ergänzender Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Heidmühler Weg und Scheeperredder und Schulsportgelände" und Empfehlung an die Gemeindevertretung  

20. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt die folgende neue Abwägung zum Einwand des  Kreises Segeberg, Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser vom 6.8.2020 / 15.06.2021 zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe und zum Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Großenaspe:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Auf Grundlage der Stellungnahme wurde durch ein Fachbüro ein Bericht zur Niederschlagswasserbewirtschaftung erarbeitet.

Dieser kommt zum Ergebnis, dass für die Parzellen 1- 3 (Allgemeines Wohngebiet) die Versickerung über die belebte Bodenzone anzustreben ist.

In diesem Zuge sind verdichtende Bodenuntersuchungen für die Parzellen 1 und 2 erforderlich.

Bei nicht hinreichender Versickerungsleistung des Baugrundes nach DWA-138 wird die Anordnung einer Gemeinschaftsrigole für die Parzellen 1-3 mit Überlauf in den sickerfähigen östlichen Planbereich empfohlen.

Der Zulauf in die Gemeinschaftsrigole soll auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone erfolgen.

r Dächer und Verkehrsanlagen der Flächen für den Gemeinbedarf wird das anfallende Niederschlagswasser auf Grundlage der vorliegenden Baugrunduntersuchungen nach DWA -A 138 in Mulden und Rigolen entwässert.

 Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Festzuhalten ist, dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort der Versickerung zugehrt wird.

An der textlichen Festsetzung Ziffer 4.6 im B-Plan Nr. 12 wird demnach festgehalten, eine Änderung oder Ergänzung ist nicht notwendig.

Darüber hinaus werden durch die Festsetzungen Ziffer 4.1 - 4.4 im B-Plan Nr.12 bereits Minimierungen hinsichtlich des Umganges mit dem Niederschlagswasser festgesetzt.

 

Empfehlung an GV:

Weiterhin empfiehlt der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe, den endgültigen Beschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Satzungsbeschluss zum B-Plan 12 zu fassen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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